(The information in this section is only relevant for Swiss citizens. So I took the liberty of writting this section in German.)
Die Informationen unter diesem Kapitel sind nur für Schweizer relevant, somit haben wir diesen Text in Deutsch verfasst. Bei einer längeren Reise (mehr als ein Jahr), sollte man sich über die folgenden Bereiche Gedanken machen:
- AHV
- Krankenkasse
- Steuern
- Gemeinde
AHV:
Bei der AHV gibt es zwei Möglichkeiten Beitrags-Lücken vorzubeugen.
Die einfachste Lösung ist sich nach der Rückkehr in der Schweiz bei
der lokalen AHV Stelle zu melden und die Beiträge für die verpassten
Jahre nachzubezahlen. Dies funktioniert allerdings 'nur' wenn die Beitragsplicht
weniger als 5 Jahre zurückliegt. D.h. Beiträge für 2005 müssen
bis spätestens 2010 bezahlt sein.
Die andere etwas aufwändiger Möglichkeit ist vor der Reise bei der
AHV einen Antrag für Nichterwerbstätigkeit einzureichen. Dann werden
die fälligen AHV Mindestbeiträge jedes Jahr automatisch per Lastschrift
einem Bank- oder Postkonto belastet. Sollte die Reise somit einmal etwas länger
dauern, verfallen sicher keine Beiträge und es geht nichts vergessen. Einziger
Nachteil ist, dass vor Ort in der Schweiz eine Ansprechperson/Korrespondenz
Adresse verlangt wird.
Krankenkasse:
Solange man bei der Gemeinde angemeldet ist, muss man bei einer Krankenkasse
in der Schweiz grundversichert sein. In der Regel deckt diese Versicherung jedoch
die Behandlung im Ausland nicht ab. Die Lösung ist dann bei der entsprechenden
Krankenkasse eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschliessen.
Wenn man sich bei der Gemeinde abmeldet, bekommt man eine
Abmeldebestätigung. Mit dieser kann man dann aus der Krankenkasse aussteigen.
Eigentlich ist es sogar so, dass man nicht bei der Krankenkasse bleiben kann,
wenn man in der Schweiz nicht angmeldet ist. Wer trotzdem Wert auf eine internationale
Kranken- und Unfall-Versicherung legt hat folgende Möglichkeiten:
Es gibt drei Krankenkassen in der Schweiz, die eine Internationale Versicherung
anbieten: CSS, KPT und Helvetia. Es lohnt sich von allen drei eine Offerte anzufordern,
da die Leistungen und Preise sehr unterschiedlich sind. Für unser Budget
war aber keine dieser Lösungen geeignet.
Mehr auf unser Budget zugeschnitten ist das Angebot der Firma Interglobal.
Wir haben dann dort eine Versicherung abgeschlossen und hoffen natürlich,
dass wir sie nie brauchen.
Steuern:
Beim Steueramt gibt es zwei Möglichkeiten: angemeldet bleiben oder abmelden.
Bleibt man angemeldet, laufen die Steuern wie gewohnt weiter. Damit man sich
unterwegs aber nicht mit der Steuererklärung herumärgern muss, sucht
man sich am besten zu Hause einen Stellvertreter. Beim Steueramt hinterlegt
man dann eine Vollmacht für diese Person und ab dann können die Steuererklärungen
von diesem Stellvertreter ausgefüllt und wenn nötig beanstandet werden.
Will man überhaupt keine Steuererklärung mehr bekommen, so muss man sich beim Steueramt abmelden. Diese Abmeldung bitte aber nicht erst am Tag vor der Abreise durchführen! Denn in der Regel ist es ja so, dass man noch nicht für alle Jahre die definitive Steuerrechnung bekommen hat und diese werden dann natürlich fällig und erst dann ist eine Abmeldung möglich.
Gemeinde:
Die Abmeldung bei der Gemeinde ist problemlos. Es braucht dazu den Schriftenempfang-Schein
und etwas Cash. Damit geht man zur Gemeinde und lässt sich eine Abmeldebestätigung
ausstellen. Diese braucht man um aus der Krankenkasse auszusteigen. Zudem hat
eine Abmeldung zur Folge, dass man die Stimmunterlagen nicht mehr zugestellt
bekommt. Es gibt aber keinen Abmelde-Zwang. Die Abmeldung macht also nur dann
Sinn, wenn man aus der Krankenkasse aussteigen will.
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